FDP: Wahlprüfsteine 2026: Abriss oder Erhalt des RAW-Geländes

Vorab eine Anmerkung. Die FDP ist nicht die beste Wahl, solltetst du den Erhalt des RAW Geländes als Wahlentscheidung in Betracht ziehen.

Der Investor des RAW-Geländes kommunizierte öffentlich ‚gute Partnerschaft‘, verschickte aber zeitgleich 14-Tage-Räumungsfristen an gewachsene Kulturorte. Wie werden Sie als politisch Verantwortliche konkret verhindern, dass Investoren den Fortbestand jahrzehntelang gewachsener Soziokultur durch kurzfristige Kündigungen als Druckmittel gefährden?

Nach unserem Kenntnisstand gab keine kurzfristigen Kündigungen. (A.d.R. Am 15.06 ging die Kündigung des Cassiopeia durch alle Berliner Medien) Rechtlich handelt es sich um das reguläre Auslaufenlassen befristeter Verträge, da das Bezirksamt dem Investor nach zehn Jahren Verhandlung jede Planungssicherheit entzogen hat. Fast alle Kulturakteure auf dem Gelände haben neue Mietvertragsangebote erhalten. (Der wirksamste Schutz vor dem Auslaufen von Verträgen ist der zügige Abschluss des B-Plan-Verfahrens, um verlässliche Rahmenbedingungen für Eigentümer und Mieter zu schaffen.

Das RAW-Gelände ist ein internationaler Anziehungspunkt und massiver Wirtschaftsfaktor für Berlins Tourismus. Mit welchen verbindlichen bau- und kulturpolitischen Instrumenten garantieren Sie, dass dieser organische Standortfaktor nicht durch austauschbare Büro- oder Hotel-Monokulturen verdrängt wird?

Das bestehende Instrument des Bebauungsplanverfahrens bietet alle rechtlichen Mittel, um die Nutzungsmischung präzise zu steuern. Die FDP unterstützt die Ausweisung eines urbanen oder gemischten Gebiets, das ausdrücklich Wohnungsbau, Gewerbe und Kultur verbindet. Eine Verdrängung wird nicht durch Verbote verhindert, sondern durch wirtschaftliche Tragfähigkeit: Erst die Querfinanzierung durch die Neubauten ermöglicht es dem privaten Investor, die Kulturflächen weiterhin und langfristig zu erhalten.

Auf dem Gelände leistet das SKL essenzielle Jugendarbeit, für die der Bezirk weder das Geld noch das Personal hat. Wo exakt in Friedrichshain-Kreuzberg werden Sie gleichwertige Ersatzflächen und Budgets bereitstellen, sollte der Investor diese Strukturen verdrängen? (Bitte benennen Sie konkrete Standorte).

Es gibt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keine adäquaten, bezahlbaren Ersatzflächen für die dortige Jugendarbeit, da die öffentliche Hand weder über die Grundstücke noch über die finanziellen Mittel verfügt. Genau aus diesem Grund ist der Erhalt des SKL auf dem RAW-Gelände alternativlos. Die Sicherung muss dort erfolgen, wo die Strukturen gewachsen sind – und das geht nur im Konsens mit dem Eigentümer, der die Flächen seit fast zehn Jahren aus privater Hand sichert.

Best-Practice-Beispiele in Hamburg (Gängeviertel) und München (Werksviertel Mitte) beweisen, dass sich Subkultur und Neubau durch ‚hybrides Bauen‘ (Überbau) hervorragend vereinen lassen. Mit welchen konkreten planungsrechtlichen Mitteln werden Sie den Investor dazu zwingen, solche zirkulären Konzepte auf dem RAW umzusetzen?

Das Planungsrecht (§ 9 BauGB) erlaubt Festsetzungen zur baulichen Gestaltung und Nutzungsmischung, ein „Zwingen“ zu hochspezifischen Architekturkonzepten wie im Werksviertel ist rechtlich jedoch an enge Grenzen der Zumutbarkeit und Angemessenheit gebunden. Best-Practice-Beispiele funktionieren nur durch Kooperation, nicht durch Zwang. Das über ein Jahr gemeinsam abgestimmte Masterplanverfahren sah bereits eine breite Durchmischung vor – diese wurde jedoch nachträglich durch das Bezirksamt und die Senatsverwaltung durch sachfremde Einschränkungen (wie die Reduzierung von Einzelhandelsflächen um über 80 Prozent) blockiert.

Das aktuelle Gewerbemietrecht bietet soziokulturellen Orten in Deutschland faktisch keinen Kündigungsschutz und liefert sie der reinen Spekulation aus. Welche exakten rechtlichen Initiativen auf Landesebene oder über den Bundesrat werden Sie in der kommenden Legislaturperiode anstoßen, um dies zu ändern?

Die FDP lehnt einen staatlichen Eingriff in das Gewerbemietrecht nach dem Vorbild des Wohnungsmietrechts ab, da Gewerbemieter (vom DAX-Konzern bis zur Club-GmbH) völlig unterschiedliche Schutzbedürfnisse haben und die Vertragsfreiheit ein hohes Gut für den Wirtschaftsstandort ist. Für den Schutz der Soziokultur setzen wir nicht auf bundesrechtliche Regulierung, sondern auf maßgeschneiderte, kommunale Lösungen vor Ort, wie z.B. langfristige städtebauliche Verträge oder hier das Modell einer verlässlichen Generalmieterin.

Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens drohen die Interessen der aktuellen Nutzer unter die Räder von Renditeerwartungen zu geraten. Wie stellen Sie sicher, dass der Erhalt der aktuellen Akteure zu bezahlbaren Konditionen und aktueller Nutzung nicht nur eine Absichtserklärung bleibt, sondern rechtlich bindend in den städtebaulichen Verträgen mit dem Investor verankert wird?

Der Erhalt der Nutzungen im SKL war im B-Plan-Verfahren bereits vertraglich geregelt: Der Investor bot an, die Flächen für 30 Jahre mietfrei im Ist-Zustand zu übergeben. Dieses verbindliche Modell scheiterte ausschließlich daran, dass das Bezirksamt seit 2018 (acht Jahre) bis heute keine Generalmieterin und kein Finanzierungskonzept benannt hat, um den Betrieb rechtlich abzusichern. Wir fordern die Rückkehr zu diesem pragmatischen Trägermodell im städtebaulichen Vertrag, anstatt das Verfahren durch einseitige Nachforderungen des Landes (wie das Abwälzen von Baukosten) zu blockieren.

Berlin leidet stadtplanerisch unter visionslosem Investoren-Standardbeton, der nach Feierabend zu toten Vierteln führt. Welche harten stadtplanerischen Kriterien und Auflagen werden Sie anlegen, um sicherzustellen, dass auf dem RAW kein zweites ‚Europa City‘-Szenario entsteht?

Die FDP fordert lebendige, urbane Quartiere. Das gelingt durch eine hohe Nutzungsmischung aus dringend benötigtem Wohnraum, kleinteiligem Gewerbe und Kulturangeboten. Tote Viertel entstehen dort, wo rein funktionale Monokulturen geplant werden oder wo der Bezirk Investoren so lange blockiert, bis Projekte wirtschaftlich unrentabel werden. Das kann und muss partnerschaftlich gelingen und kann nicht durch die Androhung von harten Auflagen gelingen. Dafür braucht es den politischen Willen, beide Seiten an einen Tisch zu bringen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen.

Gerade für die vielen jungen Menschen, die dieses Jahr zum ersten Mal wählen, ist das RAW ein unersetzlicher Freiraum. Mit welchem verbindlichen Format werden Sie garantieren, dass die Stimme dieser jungen Generation nicht nur im Wahlkampf Beachtung findet, sondern als entscheidender Faktor in die anstehenden Bauentscheidungen einfließt?

Die Stimme der jungen Generation fließt bereits über die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung im B-Plan-Verfahren (§ 3 BauGB) sowie die durchgeführten Dialogwerkstätten ein. Die FDP unterstützt diese transparenten, für alle Bürger offenen Formate. Wir lehnen es jedoch ab, partikuläre Schein-Gremien zu schaffen, die den ohnehin schon zehn Jahre andauernden Planungsprozess weiter bürokratisieren und verzögern. Junge Menschen brauchen insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum und legale Freiräume – beides entsteht nur durch schnelles Baurecht.

Immobilienentwickler argumentieren oft, Soziokultur passe nach einer Sanierung finanziell nicht mehr ins Konzept. Wie sieht Ihr konkretes Konzept aus, um den Verbleib des Soziokulturellen Zentrums (SKL) zu Konditionen zu sichern, die durch ehrenamtliche und soziokulturelle Arbeit realistisch erwirtschaftet werden können?

Das funktionierende Konzept liegt auf dem Tisch: Die Quersubventionierung durch den Investor. Da soziokulturelle Arbeit die realen Kosten oft nicht selbst erwirtschaften kann, muss die Entwicklung des Restgeländes (Wohnen und Gewerbe) die Kultur finanziell tragen. Zudem müssen bestehende nicht legale Nutzungen (wie beim Club Cassiopeia, wo ohne baurechtliche Genehmigung für Brandschutz und Statik Großveranstaltungen durchführt werden) über das B-Plan-Verfahren baulich saniert und formal legalisiert werden, um den Verbleib rechtssicher zu machen.

Angenommen, Sie tragen nach der Wahl in Bezirk oder Land direkte Regierungsverantwortung: Was ist Ihre allererste, konkrete Amtshandlung innerhalb der ersten 100 Tage, um den Erhalt des SKL auf dem RAW-Gelände juristisch und politisch abzusichern?

Der erste Schritt ist die unverzügliche Wiederaufnahme der Gespräche zwischen dem Bezirksamt, der Senatsverwaltung und der Vorhabenträgerin auf Basis der im März 2026 vereinbarten Kompromisslinien. Das Bezirksamt wird angewiesen, die seit acht Jahren verschleppte Benennung einer Generalmieterin (z.B. eine landeseigene gGmbH) final abzuschließen und die fehlerhafte Angemessenheitsprüfung rechtssicher zu korrigieren. Ziel der ersten 100 Tage ist die Wiederherstellung von Vertragstreue und Verlässlichkeit, um das Verfahren zügig zur Planreife zu führen.