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  • VOLT: Wahlprüfsteine 2026: Abriss oder Erhalt des RAW-Geländes

    Das RAW-Gelände ist für Friedrichshain-Kreuzberg weit mehr als eine Entwicklungsfläche: Es ist ein gewachsener Kultur-, Jugend-, Kreativ- und Begegnungsort mit Bedeutung für den Kiez, für Berlin und für viele Menschen, die hier Freiräume erleben, gestalten und verteidigen. Volt Berlin steht für eine Stadtentwicklung, die neue Nutzungen ermöglicht, aber gewachsene Soziokultur nicht verdrängt. Unser Grundsatz lautet: Entwicklung ja, Verdrängung nein. Kultur ist für Volt Berlin demokratische Infrastruktur.   Deshalb wollen wir Kulturflächen, bezahlbare Nutzungen, Lärmschutz, Beteiligung und langfristige Bindungen im Bebauungsplanverfahren, in städtebaulichen Verträgen und in der politischen Steuerung verbindlich verankern. Das RAW darf kein austauschbares Büro- und Hotelquartier werden, sondern muss ein lebendiger, offener und sozial gemischter Ort bleiben.

    Volt steht dabei für ein Miteinander: nicht Clubs gegen Investoren, sondern eine gemeinsame Entwicklung des RAW als Kultur- und Innovationsareal, in dem Arbeiten am Tag und Kultur, Sport, Gastronomie und Nachtleben am Abend zusammengedacht werden. Diese Kulturentwicklung ist gemeinsame Aufgabe von Bezirk und Land und braucht funktionierende Verwaltung: Bezirk, Senat, Eigentümerseite, Kulturakteur*innen und Nachbarschaft müssen frühzeitig, transparent und verbindlich zusammenarbeiten.

    1. Der Investor des RAW-Geländes kommunizierte öffentlich ‚gute Partnerschaft‘, verschickte aber zeitgleich 14-Tage-Räumungsfristen an gewachsene Kulturorte. Wie werden Sie als politisch Verantwortliche konkret verhindern, dass Investoren den Fortbestand jahrzehntelang gewachsener Soziokultur durch kurzfristige Kündigungen als Druckmittel gefährden?

    Kurzfristige Kündigungen dürfen keine Fakten schaffen; während der Entwicklung braucht es einen verbindlichen Runden Tisch RAW und eine Standstill-Lösung.

    Wir wollen verhindern, dass kurzfristige Kündigungen gewachsene Kultur- und Jugendorte faktisch vor vollendete Tatsachen stellen. Der Bezirk kann private Mietverhältnisse nicht beliebig außer Kraft setzen, aber er kann politische und planungsrechtliche Bedingungen formulieren. Wir werden unsere Zustimmung in bezirklichen Beschlüssen und politischen Verhandlungen zu planungsrechtlichen Vorteilen, Nachverdichtung oder Nutzungsausweitungen daran knüpfen, dass Bestandsakteur*innen auf dem RAW-Gelände verbindlich abgesichert werden. Dazu gehören eine politisch eingeforderte Standstill- oder Räumungsverzichtsvereinbarung während laufender Planungs- und Vertragsverhandlungen, transparente Gespräche unter Beteiligung des Bezirks und verbindliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Gerade das Soziokulturelle Zentrum darf nicht durch Druck, Unsicherheit oder kurzfristige Fristen geschwächt werden. Planungssicherheit darf nicht nur für Investoren gelten, sondern auch für Kultur und Jugendarbeit.

    2. Das RAW-Gelände ist ein internationaler Anziehungspunkt und massiver Wirtschaftsfaktor für Berlins Tourismus. Mit welchen verbindlichen bau- und kulturpolitischen Instrumenten garantieren Sie, dass dieser organische Standortfaktor nicht durch austauschbare Büro- oder Hotel-Monokulturen verdrängt wird?

    Das RAW darf kein Büro- und Hotelquartier mit Kulturdekoration werden. Kulturflächen müssen im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag verbindlich gesichert werden.

    Wir werden uns dafür einsetzen, dass das RAW-Gelände im Bebauungsplan 2-25a als gemischt genutzter Kultur-, Kreativ- und Begegnungsort abgesichert wird. Dafür braucht es verbindliche Festsetzungen für Kultur- und Kreativnutzungen, insbesondere in Erdgeschossen, Bestandsgebäuden und an zentralen Wegeachsen. Zusätzlich sollen im städtebaulichen Vertrag Kulturquoten, Mindestbindungsdauern, transparente Vergabekriterien, Belegungsmanagement und bezahlbare Konditionen festgeschrieben werden. Büro- und Hotelnutzungen dürfen nicht zum dominierenden Standardmodell werden, das den Charakter des Areals verdrängt. Wir wollen Nutzungsmischung, öffentliche Zugänglichkeit, kleinteilige Gewerbe- und Kulturflächen sowie Freiräume mit Aufenthaltsqualität. Das RAW soll ein lebendiges Stück Stadt bleiben und nicht ein austauschbares Quartier werden, das nach Feierabend verödet.

    Zusätzlich braucht das RAW ein dauerhaftes Quartiers- und Kulturmanagement mit klaren Zuständigkeiten für Belegung, Außenräume, Sauberkeit, Konfliktmoderation und Kommunikation. Als Orientierung kann die NDSM-Werft in Amsterdam dienen: Dort wird kulturelle Entwicklung durch klare Governance, verlässliche Vereinbarungen und aktives Arealmanagement unterstützt.

    3. Auf dem Gelände leistet das SKL essenzielle Jugendarbeit, für die der Bezirk weder das Geld noch das Personal hat. Wo exakt in Friedrichshain-Kreuzberg werden Sie gleichwertige Ersatzflächen und Budgets bereitstellen, sollte der Investor diese Strukturen verdrängen? (Bitte benennen Sie konkrete Standorte).

    Das SKL muss bleiben, Ersatzflächen dürfen Verdrängung nicht normalisieren.

    Unser politisches Ziel ist nicht die Verlagerung des SKL, sondern der Erhalt am Standort. Eine gleichwertige Ersatzfläche für ein gewachsenes soziokulturelles Zentrum lässt sich nicht seriös benennen, ohne konkrete Verfügbarkeit, Kosten, Nutzbarkeit und Zustimmung der Betroffenen geprüft zu haben. Ersatz darf nicht zur Normalisierung von Verdrängung werden. Deshalb setzen wir zuerst auf Bestandssicherung: langfristige Nutzungsverträge, bezahlbare Mieten, Investitionsschutz und verbindliche Verankerung im städtebaulichen Vertrag. Sollte dennoch eine temporäre Ausweichfläche nötig werden, muss diese in enger Abstimmung mit dem SKL, dem Bezirk und den Nutzer*innen gesucht werden, räumlich nah, funktional gleichwertig, barrierearm erreichbar und aus Landes- oder Investorenmitteln finanziert sein. Ohne gleichwertige, finanzierte und langfristig gesicherte Alternative darf Verdrängung keine Planungsgrundlage sein. Der Runde Tisch RAW soll dabei frühzeitig klären, welche Flächenbedarfe das SKL hat und wie Betrieb, Bauphasen, Finanzierung und Rückkehrrechte verlässlich abgesichert werden können.

    4. Best-Practice-Beispiele in Hamburg (Gängeviertel) und München (Werksviertel Mitte) beweisen, dass sich Subkultur und Neubau durch ‚hybrides Bauen‘ (Überbau) hervorragend vereinen lassen. Mit welchen konkreten planungsrechtlichen Mitteln werden Sie den Investor dazu zwingen, solche zirkulären Konzepte auf dem RAW umzusetzen?

    Neubau und Subkultur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden und zusätzliche Entwicklungsspielräume müssen an Bestandserhalt und gemeinwohlorientierte Gegenleistungen geknüpft werden.

    Wir unterstützen hybride Baukonzepte, wenn sie Bestandserhalt, neue Nutzungen und kulturelle Freiräume intelligent verbinden. Planungsrechtlich kann der Bezirk im Bebauungsplan Nutzungsarten, Baukörper, Erdgeschossnutzungen, öffentliche Durchwegungen, Freiflächen und Lärmschutzprinzipien steuern. Ergänzend kann ein städtebaulicher Vertrag konkrete Verpflichtungen enthalten: Erhalt bestimmter Gebäude oder Gebäudeteile, Integration von Kulturflächen in Neubauten, Bauphasenplanung ohne Verdrängung, Mietkonditionen und Mindestlaufzeiten. Wir wollen, dass Überbauung, Umbau und zirkuläre Konzepte ernsthaft geprüft werden, bevor Abriss oder Verdrängung als angeblich alternativlos dargestellt werden. Unsere Zustimmung zu weiteren planungsrechtlichen Spielräumen soll an nachprüfbare gemeinwohlorientierte Gegenleistungen geknüpft werden. Der Investor soll nicht nur Flächen entwickeln, sondern Verantwortung für ein funktionierendes Kulturquartier übernehmen.

    Auch hier gilt: Die beste Lösung entsteht nicht gegeneinander, sondern im gemeinsamen Verfahren mit Bezirk, Senat, Eigentümerseite, SKL, RAW-Kultur und Nachbarschaft.

    5. Das aktuelle Gewerbemietrecht bietet soziokulturellen Orten in Deutschland faktisch keinen Kündigungsschutz und liefert sie der reinen Spekulation aus. Welche exakten rechtlichen Initiativen auf Landesebene oder über den Bundesrat werden Sie in der kommenden Legislaturperiode anstoßen, um dies zu ändern?

    Kulturentwicklung ist Aufgabe von Bezirk und Land. Gefährdete Kulturflächen brauchen Sicherungsinstrumente statt bloßer Appelle.

    Das Gewerbemietrecht schützt gemeinwohlorientierte Kulturorte bislang unzureichend. Viele Clubs, Werkstätten, Jugend- und Kulturorte sind deshalb abhängig von kurzfristigen Verträgen, steigenden Gewerbemieten und privaten Verwertungsinteressen ausgesetzt. Auf Landesebene setzen wir uns für ein Kulturflächen-Sicherungspaket ein: ein berlinweites Kulturflächenkataster, Beratungs- und Ankaufsinstrumente, Lärmschutzförderung, Unterstützung bei langfristigen Verträgen und stärkere Nutzung landeseigener Gesellschaften für gemeinwohlorientierte Flächensicherung. Über den Bundesrat sollte Berlin Initiativen unterstützen, die gemeinwohlorientierte Kultur- und Sozialnutzungen im Gewerbemietrecht besser schützen, etwa durch längere Mindestkündigungsfristen, mehr Transparenz bei Verwertungskündigungen und erleichterte Vorkaufs- oder Sicherungsmodelle. Auf Bezirksebene werden wir parallel alle bestehenden Instrumente nutzen: Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag, Kulturbeirat, Zwischennutzungsstandards und transparente Vergabekriterien. Soziokultur ist keine normale Gewerbenutzung, sondern erfüllt öffentliche Aufgaben und braucht deshalb verlässlichere rechtliche Sicherung.

    Für Volt ist deshalb wichtig, dass Bezirk und Senat bei gefährdeten Kulturorten abgestimmt handeln: mit klaren Zuständigkeiten, schnellen Verfahren und einer Verwaltung, die Kulturentwicklung aktiv ermöglicht.

    6. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens drohen die Interessen der aktuellen Nutzer unter die Räder von Renditeerwartungen zu geraten. Wie stellen Sie sicher, dass der Erhalt der aktuellen Akteure zu bezahlbaren Konditionen und aktueller Nutzung nicht nur eine Absichtserklärung bleibt, sondern rechtlich bindend in den städtebaulichen Verträgen mit dem Investor verankert wird?

    Was politisch versprochen wird, muss rechtlich überprüfbar werden: mit Flächen- und Nutzungsquoten für Kultur, langfristigen Bindungen und bezahlbaren Konditionen.

    Absichtserklärungen reichen nicht aus. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Erhalt der aktuellen Kultur- und Jugendakteurinnen rechtlich verbindlich im städtebaulichen Vertrag verankert wird. Dazu gehören konkrete Flächen- und Nutzungsquoten, Mindestlaufzeiten, gedeckelte oder sozialverträgliche Mieten, transparente Vergabekriterien, Vorrang für Bestandsakteur*innen und ein Belegungsmanagement, das nicht allein vom Eigentümer gesteuert wird. Zusätzlich braucht es einen Kulturbeirat mit Vertreter*innen aus RAW-Kultur, Bezirk, Nutzer*innen, Clubkultur, Jugend- und Nachbarschaftsarbeit, der die Einhaltung der Vereinbarungen begleitet. Wo möglich, sollten Dienstbarkeiten, Baulasten oder andere rechtliche Sicherungsinstrumente geprüft werden. Für uns ist klar: Kultur darf nicht nur als Imagefaktor in Broschüren auftauchen, sondern muss in Verträgen, Flächen und Budgets abgesichert werden.

    Diese Vorgaben sollten Grundlage des RAW-Sicherungspakets in den ersten 100 Tagen sein: Runder Tisch, städtebaulicher Vertrag, Quartiers- und Kulturmanagement sowie transparente Kontrolle.

    7. Berlin leidet stadtplanerisch unter visionslosem Investoren-Standardbeton, der nach Feierabend zu toten Vierteln führt. Welche harten stadtplanerischen Kriterien und Auflagen werden Sie anlegen, um sicherzustellen, dass auf dem RAW kein zweites ‚Europa City‘-Szenario entsteht?

    Wir wollen ein RAW-Gelände, das tagsüber und nachts lebendig, öffentlich zugänglich, sozial gemischt und kulturell geprägt bleibt. Dafür braucht es klare stadtplanerische Kriterien: kleinteilige Erdgeschosszonen, verbindliche Kultur- und Gemeinwohlflächen, öffentlich zugängliche Wege und Freiflächen, Schutz bestehender Kulturorte, keine Dominanz von Hotel- und Büronutzungen, lärmrobuste Grundrisse und eine Mischung aus Kultur, Bildung, Gastronomie, Jugendangeboten und Arbeiten.
    Wir wollen das Agent-of-Change-Prinzip lokal anwenden: Wer neue lärmempfindliche Nutzungen in die Nähe bestehender Kultur bringt, muss den notwendigen Schallschutz mittragen. Außerdem braucht das RAW ein professionelles Quartiersmanagement mit klaren Zuständigkeiten für Besucherlenkung, Sauberkeit, Konfliktmoderation, Freiflächen und Monitoring. Ein gutes RAW ist kein glattes Investorenquartier, sondern ein urbaner Ort mit Reibung und Vielfalt.

    Unser Leitbild ist ein Kultur- und Innovationsareal: Arbeiten am Tag, Kultur und Begegnung am Abend, Feiern in der Nacht, ohne die gewachsenen Orte zu verdrängen.

    8. Gerade für die vielen jungen Menschen, die dieses Jahr zum ersten Mal wählen, ist das RAW ein unersetzlicher Freiraum. Mit welchem verbindlichen Format werden Sie garantieren, dass die Stimme dieser jungen Generation nicht nur im Wahlkampf Beachtung findet, sondern als entscheidender Faktor in die anstehenden Bauentscheidungen einfließt?

    Junge Menschen müssen vor verbindlichen Bauentscheidungen beteiligt werden, nicht erst danach.

    Daher wollen wir die Beteiligung junger Menschen verbindlich im weiteren Verfahren verankern. Dafür schlagen wir ein Jugend- und Kulturforum RAW vor, das regelmäßig tagt und direkt in das Bebauungsplanverfahren sowie in die Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrags eingebunden wird. Vertreten sein sollten das SKL, junge Nutzer*innen des Geländes, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Auszubildende, Club- und Kulturakteur*innen sowie bezirkliche Jugendbeteiligungsstrukturen. Dieses Format darf kein symbolischer Anhörungstermin sein, sondern braucht echte Verfahrensqualität: frühzeitige Einsicht in Planungsvarianten, Stellungnahmemöglichkeiten, Rückmeldungspflichten der Verwaltung und öffentliche Dokumentation, welche Vorschläge übernommen oder begründet abgelehnt wurden. Gerade Erstwähler*innen erleben am RAW, ob Politik Freiräume ernst nimmt. Deshalb muss ihre Stimme vor Entscheidungen gehört werden, nicht erst danach.

    Das Jugend- und Kulturforum soll mit dem Runden Tisch RAW und dem späteren Kulturbeirat verzahnt werden, damit Beteiligung nicht folgenlos bleibt, sondern in Verträge, Flächenentscheidungen und Bauphasenplanung einfließt

    9. Immobilienentwickler argumentieren oft, Soziokultur passe nach einer Sanierung finanziell nicht mehr ins Konzept. Wie sieht Ihr konkretes Konzept aus, um den Verbleib des Soziokulturellen Zentrums (SKL) zu Konditionen zu sichern, die durch ehrenamtliche und soziokulturelle Arbeit realistisch erwirtschaftet werden können?

    Das SKL kann nur bleiben, wenn die Konditionen zur Realität soziokultureller Arbeit passen. Ehrenamtliche, Jugend- und Kulturarbeit können keine renditeorientierten Gewerbemieten erwirtschaften. Deshalb setzen wir uns für ein eigenes Sicherungsmodell für das SKL ein: langfristiger Vertrag, gedeckelte oder sozialverträgliche Miete, Nebenkosten-Transparenz, Förderfähigkeit von Umbauten sowie ein klares Nutzungsrecht während Bauphasen. Die Finanzierung muss aus mehreren Bausteinen bestehen: Verpflichtungen des Investors im städtebaulichen Vertrag, bezirkliche und landesseitige Kultur- und Jugendförderung sowie mögliche Drittmittel. Wichtig ist außerdem, dass das SKL nicht auf eine dekorative Restfläche reduziert wird, sondern funktionale Räume für Jugendarbeit, Veranstaltungen, Beratung, Werkstätten und selbstorganisierte Kultur erhält. So wird nicht nur ein Gebäude gesichert, sondern ein sozialer Anker im Kiez.

    10. Angenommen, Sie tragen nach der Wahl in Bezirk oder Land direkte Regierungsverantwortung: Was ist Ihre allererste, konkrete Amtshandlung innerhalb der ersten 100 Tage, um den Erhalt des SKL auf dem RAW-Gelände juristisch und politisch abzusichern?

    Unsere erste Amtshandlung wäre die Einbringung eines RAW-Sicherungspakets mit Rundem Tisch, städtebaulichem Vertrag, Quartiers- und Kulturmanagement sowie Transparenz über Verdrängungsrisiken.

    Dieses Paket soll vier Dinge sofort auf den Weg bringen:

    1. einen Runden Tisch RAW mit SKL, RAW-Kultur, Bezirk, Senat, Eigentümerseite, Clubcommission, Jugendvertretung und Nachbarschaft
    2.  die politische Festlegung, dass Kulturflächen, Bestandsakteur*innen, bezahlbare Konditionen und Mindestlaufzeiten im städtebaulichen Vertrag verbindlich abgesichert werden müssen
    3. volle Transparenz über Planungsstand, Gutachten, Kündigungen, Bauphasen und mögliche Verdrängungsrisiken.
    4. ein dauerhaftes Quartiers- und Kulturmanagement mit Kulturbeirat, das die spätere Umsetzung, Belegung, Konfliktmoderation und Kommunikation begleitet.

    Parallel würden wir eine rechtliche Prüfung beauftragen, welche Sicherungsinstrumente im Bebauungsplan, im städtebaulichen Vertrag und über ergänzende landespolitische Instrumente möglich sind. Auf Landesebene würden wir zusätzlich prüfen, welche Förder-, Ankauf- oder Flächensicherungsinstrumente für das SKL und vergleichbare Orte kurzfristig aktiviert werden können. Das Ziel wäre klar: Innerhalb der ersten 100 Tage muss aus politischer Sympathie rechtliche und planerische Verbindlichkeit werden.