Autor: wp-admin

  • Durchbruch auf dem RAW-Gelände: Bezirk sichert Soziokultur mit Interims-Mietvertrag – Einladung zum Pressetermin

    Nach Monaten der Unsicherheit gibt es eine belastbare Perspektive für die Soziokultur auf dem RAW-Gelände in Berlin. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg hat am 9. September der Anmietvorlage für das Soziokulturelle L (SKL) mit großer Mehrheit zugestimmt.

    Durch die Vertragsunterzeichnung tritt der Bezirk ab sofort als Generalmieter auf und sichert damit den Fortbestand der einzigartigen Infrastruktur aus Skatehalle, Jugendarbeit, Clubkultur und Bildungsprojekten.

    Damit bleibt eine über viele Jahre gewachsene soziokulturelle Struktur erhalten, die weit über das RAW-Gelände hinaus Bedeutung für Berlin hat und nicht zu ersetzen wäre.

    Zur Finanzierung dieser Generalanmietung bei der Kurth-Gruppe stellt der Bezirk einen Zuschuss von zwei Millionen Euro als Zwischenlösung zur Verfügung. Ein erheblicher Teil dieser öffentlichen Mittel ist dabei ausdrücklich für dringend überfällige Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden des SKL vorgesehen.

    Das Land Berlin hält für eine optionale Verlängerung um ein drittes Jahr eine weitere Million Euro bereit. Diese Brückenlösung verschafft allen Akteur*innen Zeit, um das komplexe Bebauungsplanverfahren zu einem tragfähigen Abschluss zu bringen.

    „Dieser Vertragsabschluss ist ein massiver Etappensieg für die Berliner Stadtgesellschaft“, erklärt Jens Schwan, ehrenamtlicher Pressesprecher der RAW-Kultur. „Der anhaltende Druck hat sich ausgezahlt.

    Wir danken den politisch Verantwortlichen in Bezirk und Land, die diesen Weg freigemacht haben. Unser Ziel bleibt klar: Nach Abschluss des Planverfahrens wollen wir die 30-jährige Standortsicherung für die Soziokultur auf dem RAW-Gelände vertraglich besiegeln.“

    Im Rahmen des weiteren B-Plan-Verfahrens gilt es nun, die zukünftige bauliche Entwicklung kooperativ so zu gestalten, dass die gewachsenen kulturellen Nutzungen dauerhaft vereinbart und integriert werden können. Dies erfordert auch gemeinsame, tragfähige Lösungen für den Schall- und Immissionsschutz, die den Bestand nicht infrage stellen.

    Ein besonderer Dank gilt zudem den unzähligen Menschen, Initiativen und Organisationen, die durch ihren öffentlichen Rückhalt maßgeblich zu dieser Lösung beigetragen haben.

    Einladung zum Pressetermin vor Ort:

    Gemeinsam mit Baustadtrat Florian Schmidt und den Nutzer*innen des SKL laden wir die Pressevertreter*innen herzlich ein, die nächsten Schritte für das Gelände vor Ort zu besprechen.

    Wer: Genossenschaft und NutzerInnen sowie Baustadtrat Schmidt und MitarbeiterInnen des BA – zukünftige Mieter und Vermieter.

    Wann: Dienstag, 15.9., 13:30 Uhr

    Wo: Sommergarten Cassiopeia

    Was: Auftakttreffen von NutzerInnen mit zukünftigem Vermieter (Bezirksamt). Würdigung der erreichten Zwischenlösung, Verabredung Fahrplan für die kommenden Wochen, Beantwortung von Pressefragen.

    Pressekontakt:

    Jens Schwan

    Ehrenamtlicher Pressesprecher RAW-Kultur

    [0163-43 68 524]

    [jens@theclubmap.com]

  • Zukunft des R.A.W.-West-Geländes und des Soziokulturellen L (SKL)

    In Verhandlungen, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Staatssekretär Alexander Slotty), haben sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Bezirksstadtrat Florian Schmidt) sowie die Kurth-Gruppe (Geschäftsführer Lauritz Kurth) als Eigentümerin des R.A.W.-West-Geländes, auf einen Mietvertrag für das SKL und einen Rahmenvertrag über die weitere planungsrechtliche und städtebauliche Entwicklung des R.A.W.-West-Geländes geeinigt.

    Das für das R.A.W.-West-Gelände laufende Bebauungsplanverfahren 2-25a soll in Zuständigkeit des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg mit geänderten Planungszielen fortgesetzt werden. Die Änderung der Planungsziele steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg. Neben einer dauerhaften Sicherung des SKL soll auf dem Areal künftig neben Gewerbe- und Einzelhandelsflächen auch Wohnbebauung angesiedelt werden.

    Mit dem verhandelten Interimsmietvertrag tritt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in ein Mietverhältnis mit der Kurth-Gruppe ein und übernimmt für die Dauer bis zur Festsetzung des Bebauungsplans die Vermietung an die Nutzerinnen und Nutzer im SKL. Dies geschieht insbesondere zur Absicherung von städtebaulichen und kulturellen Zielen des Landes Berlin. Die an den Markt angelehnte Miete soll zu einem bestimmten Teil in die Bausubstanz des SKL fließen. Der Mietvertrag soll ab September 2026 für zwei Jahre geschlossen werden. Dem Bezirksamt ist eine Option auf Verlängerung des Vertrages von einem weiteren Jahr eingeräumt. Innerhalb dieses Zeitraums (2+1 Jahr) wird der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis März 2029 angestrebt.

    Analog zur Laufzeit des Interimsmietvertrags sollen die SKL-Nutzenden neue Untermietverträge erhalten. Die Finanzierung der Mietzahlungen über die ersten zwei Jahre erfolgt aus dem Bezirkshaushalt. Für den Fall, dass die Option auf einjährige Vertragsverlängerung in Anspruch genommen werden muss, wird die Jahresmiete aus dem Haushaltseinzelplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finanziert. Bei Festsetzung des Bebauungsplans endet die Interimsanmietung und die mietfreie Überlassung des SKL an einen Generalmieter für 30 Jahre beginnt. Sofern die 1-jährige Option zur Verlängerung des Mietvertrags nicht gezogen wird, oder diese vor Ablauf ihrer einjährigen Laufzeit beendet wird, können die Mittel des Senats für notwendige bauliche Investitionen/Instandsetzung im SKL verwendet werden.

    In einem separaten Rahmenvertrag haben sich die Vertragspartner auf den oben genannten Zeitplan für das kooperativ zu führende Bebauungsplanverfahren verständigt. Der Rahmenvertrag verweist darüber hinaus auf den Mietvertrag, nach dem ab Festsetzung des Bebauungsplans eine noch zu bestimmende Generalmieterin das SKL mietfrei für 30 Jahre übernimmt.

    Der Abschluss des Interimsmietvertrages steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Haupt-ausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin, der am 2. September 2026 tagt, sowie der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg, die voraussichtlich am 9. September 2026 tagt. Bedingung für die Unterzeichnung des Mietvertrages ist zudem die Plausibilisierung der emissionsfachlichen Machbarkeit der geplanten Wohnbebauung.

    Alexander Slotty, Staatssekretär für Bauen: „Das R.A.W.-Gelände, das an einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt liegt, hat sich über Jahrzehnte zu einem wichtigen Areal für die Soziokultur Berlins entwickelt. Mit der Einigung zu einem Miet- und Rahmenvertrag sind nicht nur vorerst die interkulturellen Nutzungen, Clubs und Bars abgesichert, sondern auch die Entwicklung für dringend benötigten Wohnraum auf einem bislang ungenutzten Teil des Areals vereinbart.“

    Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Kooperative Stadtentwicklung: „Nach jahrelanger Zusammenarbeit befanden wir uns am Scheideweg. Ich bin froh, dass das SKL bald in bezirkliche Verantwortung übergeht und wir mit einem Rahmenvertrag für den Bebauungsplan neues Vertrauen unter allen Akteuren schaffen konnten. Kooperative Stadtentwicklung ist, im Unterschied zu reinen Genehmigungsverfahren, komplex und krisenanfällig. Umso wichtiger ist es, immer im Gespräch zu bleiben und gemeinsame Lösungen zu finden. Dies ist und zum Glück in den letzten Wochen unter großen Anstrengungen und mit Kompromissbereitschaft aller Seiten gelungen.“

    Lauritz Kurth, Geschäftsführer der Kurth Immobilien-Gruppe: „Mit den jetzt gefundenen Vereinbarungen kann innerhalb des gemeinsam gesteckten Zeitplans das Baurecht und die Sicherung der Nutzungen geschaffen werden. Die Entwicklung des R.A.W.-Geländes soll zu einem beispielhaften gemischten Stadtquartier für die Menschen und Berlin führen – ein Musterbeispiel der sozialen und städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung von Bestand und Historie.

    Wir als Familienunternehmen sehen der gemeinsamen Aufgabe zusammen mit dem Land Berlin gerne entgegen und freuen uns, dass in intensiver Zusammenarbeit der gemeinsame verbindliche Weg dafür geebnet werden konnte.“

    Direkt an der Warschauer Brücke, einer der wichtigsten Verkehrsadern im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, befindet sich das R.A.W.-West-Gelände. Der ehemalige Eigentümer des Areals war die Deutsche Bahn, woraus sich die Bedeutung der Abkürzung ergibt: R.A.W. steht für Reichsbahnausbesserungswerk. Seit 11 Jahren ist die Kurth Immobilien-Gruppe Eigentümerin des Areals.

    Das SKL stellt mit seinen aktiven Kultur-, Sport-, Gastronomie- und Bildungs- und Freizeitangeboten einen wichtigen Pull-Faktor sowohl für das Gelände als auch die umliegenden Kieze dar. Alternative Kulturprojekte und soziale Angebote finden im SKL bezahlbaren Raum, der in Berlin immer knapper wird. Sie sind über Jahrzehnte zu einem soziokulturellen Cluster mit Alleinstellungsmerkmal zusammengewachsen. Allein in den Betrieben Cassiopeia, Sommergarten, KULT Café, Crack Bellmer und der Skatehalle Berlin (inkl. Drop in e.V.) sind insgesamt 177 Personen angestellt, 110 davon sozialversicherungspflichtig. Die genannten Institutionen bieten täglich kulturelle, soziale, sportliche und gastronomische Angebote an, beauftragen jährlich mehr als 1500 etablierte und Nachwuchs-Künstlerinnen und -Künstler und finanzieren dabei zusätzlich die sportliche und soziale Nutzung der Skatehalle quer, damit dieses überbezirkliche und niedrigschwellige Angebot für viele Besucherinnen und Besucher (ca. 200 täglich) leistbar sein kann. Darüber hinaus ist die Skatehalle Regionalstützpunkt und Trainingsstätte des olympischen Regional- und Nationalkaders mit zirka 16 Spitzensportlerinnen und -sportlern.

  • Grüne: Wahlprüfsteine 2026: Abriss oder Erhalt des RAW-Geländes


    Wie verhindern Sie, dass Investoren Soziokultur durch Kündigungen unter Druck setzen?

    Für uns ist klar, Soziokultur darf keine Verhandlungsmasse sein. Das RAW-Gelände ist kein beliebiges Baugrundstück, sondern ein zentraler Kultur- und Freiraum für Berlin. Deshalb werden wir einem Bebauungsplan nur zustimmen, wenn die bestehenden soziokulturellen Nutzungen dauerhaft abgesichert sind. Dazu gehören langfristige Mietverträge und verbindliche Regelungen in städtebaulichen Verträgen. Die jüngste Resolution der BVV bringt unsere Haltung auf den Punkt: Ohne gesichertes SKL kein Bebauungsplan, der über das bestehende Baurecht hinausgeht. Sollte auch nur eine der Nutzer*innen oder eines der soziokulturellen Angebote des SKL durch den Investor verdrängt oder gekündigt werden, entfällt für uns die Grundvoraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit. Wir würden darüber hinaus weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die uns zur Verfügung stehen, um den Charakter des Geländes als Kulturort zu bewahren. Dies haben wir dem Investor immer wieder deutlich zu verstehen gegeben, werden dies auch weiterhin tun und gegebenenfalls die entsprechenden Konsequenzen ziehen, beispielsweise durch eine Änderung oder Anpassung des Aufstellungsbeschlusses.

    Wie stellen Sie sicher, dass das RAW nicht durch Büro- oder Hotelmonokulturen verdrängt wird?

    Wir wollen eine gemischte, lebendige Stadt statt monofunktionaler Quartiere. Das RAW soll als Kultur-, Sport-, Jugend- und Clubstandort erhalten bleiben. Planungsrechtlich bedeutet das: Festsetzungen im Bebauungsplan, die kulturelle Nutzungen dauerhaft sichern, Ausschluss einer einseitigen Entwicklung zu Büro- oder Hotelstandorten sowie städtebauliche Verträge mit verbindlichen Kulturanteilen, die bezahlbar sein müssen. Stadtentwicklung muss den bestehenden Charakter des Ortes stärken – nicht ersetzen.

    Wo schaffen Sie Ersatzflächen für das SKL?

    Unser Ziel ist ausdrücklich nicht die Verlagerung des SKL, sondern sein Erhalt am bestehenden Standort. Das RAW ist als gewachsener Kulturort nicht beliebig ersetzbar. Deshalb sehen wir derzeit keine gleichwertigen Ersatzflächen im Bezirk, die dieselbe Funktion übernehmen könnten. Unsere politische Priorität ist daher, die bestehenden Strukturen auf dem RAW dauerhaft zu sichern, statt sie zu verdrängen.

    Wie setzen Sie hybride Baukonzepte durch?

    Das Planungsrecht bietet die Möglichkeit, qualitative Anforderungen im Bebauungsplan und in städtebaulichen Verträgen verbindlich festzuschreiben. Wir
    wollen Neubau mit dem Erhalt bestehender Kultur verbinden. Voraussetzung für Baurecht ist aus unserer Sicht, dass das Soziokulturelle L langfristig erhalten bleibt und neue Bebauung sich diesem Ziel unterordnet. Reine Renditeprojekte ohne verbindliche Sicherung der Kultur werden wir nicht unterstützen.

    Welche rechtlichen Initiativen wollen Sie anstoßen?

    Wir setzen uns auf Landes- und Bundesebene für einen besseren Schutz kultureller Nutzungen ein. Dazu gehören die Stärkung des Gewerbemietrechts für gemeinwohlorientierte Kultur- und Sozialeinrichtungen, die Prüfung bundesgesetzlicher Änderungen über den Bundesrat sowie die stärkere Nutzung landesrechtlicher Instrumente wie Erbbaurecht, Konzeptvergaben und langfristige Nutzungsbindungen. Gleichzeitig wollen wir die Möglichkeiten städtebaulicher Verträge konsequent ausschöpfen, um Kulturstandorte dauerhaft zu sichern. Ebenso fordern wir weiterhin, dass Clubs als Kulturorte baurechtlich anerkannt und entsprechend rechtlich verankert werden.

    Wie wird der Erhalt der Nutzer rechtlich verbindlich?

    Nicht durch Absichtserklärungen, sondern durch einklagbare Vereinbarungen. Wir wollen, dass langfristige Mietverträge, bezahlbare Konditionen, die Sicherung der bestehenden Nutzungen sowie der Erhalt des Soziokulturellen L verbindlicher Bestandteil der städtebaulichen Verträge werden. Bereits 2019 wurde ein Modell entwickelt, das den Verbleib der Nutzungen für mindestens 30 Jahre sichern sollte. An diesem Ziel halten wir fest.

    Wie verhindern Sie ein zweites Europa-City-Szenario?

    Durch die Sicherung des SKL sowie der Kultur- und Freizeitnutzungen insgesamt auf dem Areal. Unser Leitbild ist die gemischte, lebendige Stadt. Das bedeutet Nutzungsmischung statt Monostrukturen, kulturelle Infrastruktur statt austauschbarer Bürokomplexe, öffentliche Freiräume, bezahlbare Gewerbeflächen sowie Erhalt der Club- und Kulturszene. Stadtentwicklung muss sich am Gemeinwohl orientieren und bestehende Qualitäten weiterentwickeln. Das RAW soll ein urbanes Quartier mit Kultur als prägendem Element bleiben.

    Wie beteiligen Sie junge Menschen verbindlich?


    Die Beteiligung junger Menschen muss besser werden. Deswegen haben wir uns für die Gründung des Jugend und Kinder Gremiums Friedrichshain-Kreuzberg (JuKG) eingesetzt. Für das RAW sowie insgesamt sind Jugendbeteiligungsformate, öffentliche Werkstätten und eine enge Einbindung der bestehenden Jugend- und Kulturakteure wichtig. Entscheidungen über einen der wichtigsten Jugend- und Kulturorte Berlins dürfen nicht ohne die Menschen getroffen werden, die ihn heute nutzen.

    Wie sichern Sie das SKL finanziell?


    Der Erhalt des SKL gelingt nur mit dauerhaft bezahlbaren Mieten. Deshalb setzen wir auf langfristige Mietbindungen, eine gemeinwohlorientierte Trägerschaft sowie vertraglich abgesicherte Mietkonditionen, die sich an den Möglichkeiten
    soziokultureller Einrichtungen orientieren. Ehrenamtlich getragene Kultur darf nicht mit den Renditeerwartungen eines Immobilienprojekts konkurrieren müssen.


    Was wäre Ihre erste Amtshandlung in den ersten 100 Tagen?


    Wir würden die Position stärken, dass es ohne verbindliche Absicherung des Soziokulturellen L kein Baurecht geben kann. Parallel würden wir die rechtssichere Verankerung langfristiger Nutzungs- und Mietbindungen im Bebauungsplanverfahren und den städtebaulichen Verträgen vorantreiben. Das entspricht auch der gemeinsamen Position von Bezirksamt, BVV und Senat.

  • FDP: Wahlprüfsteine 2026: Abriss oder Erhalt des RAW-Geländes

    Vorab eine Anmerkung. Die FDP ist nicht die beste Wahl, solltetst du den Erhalt des RAW Geländes als Wahlentscheidung in Betracht ziehen.

    Der Investor des RAW-Geländes kommunizierte öffentlich ‚gute Partnerschaft‘, verschickte aber zeitgleich 14-Tage-Räumungsfristen an gewachsene Kulturorte. Wie werden Sie als politisch Verantwortliche konkret verhindern, dass Investoren den Fortbestand jahrzehntelang gewachsener Soziokultur durch kurzfristige Kündigungen als Druckmittel gefährden?

    Nach unserem Kenntnisstand gab keine kurzfristigen Kündigungen. (A.d.R. Am 15.06 ging die Kündigung des Cassiopeia durch alle Berliner Medien) Rechtlich handelt es sich um das reguläre Auslaufenlassen befristeter Verträge, da das Bezirksamt dem Investor nach zehn Jahren Verhandlung jede Planungssicherheit entzogen hat. Fast alle Kulturakteure auf dem Gelände haben neue Mietvertragsangebote erhalten. (Der wirksamste Schutz vor dem Auslaufen von Verträgen ist der zügige Abschluss des B-Plan-Verfahrens, um verlässliche Rahmenbedingungen für Eigentümer und Mieter zu schaffen.

    Das RAW-Gelände ist ein internationaler Anziehungspunkt und massiver Wirtschaftsfaktor für Berlins Tourismus. Mit welchen verbindlichen bau- und kulturpolitischen Instrumenten garantieren Sie, dass dieser organische Standortfaktor nicht durch austauschbare Büro- oder Hotel-Monokulturen verdrängt wird?

    Das bestehende Instrument des Bebauungsplanverfahrens bietet alle rechtlichen Mittel, um die Nutzungsmischung präzise zu steuern. Die FDP unterstützt die Ausweisung eines urbanen oder gemischten Gebiets, das ausdrücklich Wohnungsbau, Gewerbe und Kultur verbindet. Eine Verdrängung wird nicht durch Verbote verhindert, sondern durch wirtschaftliche Tragfähigkeit: Erst die Querfinanzierung durch die Neubauten ermöglicht es dem privaten Investor, die Kulturflächen weiterhin und langfristig zu erhalten.

    Auf dem Gelände leistet das SKL essenzielle Jugendarbeit, für die der Bezirk weder das Geld noch das Personal hat. Wo exakt in Friedrichshain-Kreuzberg werden Sie gleichwertige Ersatzflächen und Budgets bereitstellen, sollte der Investor diese Strukturen verdrängen? (Bitte benennen Sie konkrete Standorte).

    Es gibt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keine adäquaten, bezahlbaren Ersatzflächen für die dortige Jugendarbeit, da die öffentliche Hand weder über die Grundstücke noch über die finanziellen Mittel verfügt. Genau aus diesem Grund ist der Erhalt des SKL auf dem RAW-Gelände alternativlos. Die Sicherung muss dort erfolgen, wo die Strukturen gewachsen sind – und das geht nur im Konsens mit dem Eigentümer, der die Flächen seit fast zehn Jahren aus privater Hand sichert.

    Best-Practice-Beispiele in Hamburg (Gängeviertel) und München (Werksviertel Mitte) beweisen, dass sich Subkultur und Neubau durch ‚hybrides Bauen‘ (Überbau) hervorragend vereinen lassen. Mit welchen konkreten planungsrechtlichen Mitteln werden Sie den Investor dazu zwingen, solche zirkulären Konzepte auf dem RAW umzusetzen?

    Das Planungsrecht (§ 9 BauGB) erlaubt Festsetzungen zur baulichen Gestaltung und Nutzungsmischung, ein „Zwingen“ zu hochspezifischen Architekturkonzepten wie im Werksviertel ist rechtlich jedoch an enge Grenzen der Zumutbarkeit und Angemessenheit gebunden. Best-Practice-Beispiele funktionieren nur durch Kooperation, nicht durch Zwang. Das über ein Jahr gemeinsam abgestimmte Masterplanverfahren sah bereits eine breite Durchmischung vor – diese wurde jedoch nachträglich durch das Bezirksamt und die Senatsverwaltung durch sachfremde Einschränkungen (wie die Reduzierung von Einzelhandelsflächen um über 80 Prozent) blockiert.

    Das aktuelle Gewerbemietrecht bietet soziokulturellen Orten in Deutschland faktisch keinen Kündigungsschutz und liefert sie der reinen Spekulation aus. Welche exakten rechtlichen Initiativen auf Landesebene oder über den Bundesrat werden Sie in der kommenden Legislaturperiode anstoßen, um dies zu ändern?

    Die FDP lehnt einen staatlichen Eingriff in das Gewerbemietrecht nach dem Vorbild des Wohnungsmietrechts ab, da Gewerbemieter (vom DAX-Konzern bis zur Club-GmbH) völlig unterschiedliche Schutzbedürfnisse haben und die Vertragsfreiheit ein hohes Gut für den Wirtschaftsstandort ist. Für den Schutz der Soziokultur setzen wir nicht auf bundesrechtliche Regulierung, sondern auf maßgeschneiderte, kommunale Lösungen vor Ort, wie z.B. langfristige städtebauliche Verträge oder hier das Modell einer verlässlichen Generalmieterin.

    Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens drohen die Interessen der aktuellen Nutzer unter die Räder von Renditeerwartungen zu geraten. Wie stellen Sie sicher, dass der Erhalt der aktuellen Akteure zu bezahlbaren Konditionen und aktueller Nutzung nicht nur eine Absichtserklärung bleibt, sondern rechtlich bindend in den städtebaulichen Verträgen mit dem Investor verankert wird?

    Der Erhalt der Nutzungen im SKL war im B-Plan-Verfahren bereits vertraglich geregelt: Der Investor bot an, die Flächen für 30 Jahre mietfrei im Ist-Zustand zu übergeben. Dieses verbindliche Modell scheiterte ausschließlich daran, dass das Bezirksamt seit 2018 (acht Jahre) bis heute keine Generalmieterin und kein Finanzierungskonzept benannt hat, um den Betrieb rechtlich abzusichern. Wir fordern die Rückkehr zu diesem pragmatischen Trägermodell im städtebaulichen Vertrag, anstatt das Verfahren durch einseitige Nachforderungen des Landes (wie das Abwälzen von Baukosten) zu blockieren.

    Berlin leidet stadtplanerisch unter visionslosem Investoren-Standardbeton, der nach Feierabend zu toten Vierteln führt. Welche harten stadtplanerischen Kriterien und Auflagen werden Sie anlegen, um sicherzustellen, dass auf dem RAW kein zweites ‚Europa City‘-Szenario entsteht?

    Die FDP fordert lebendige, urbane Quartiere. Das gelingt durch eine hohe Nutzungsmischung aus dringend benötigtem Wohnraum, kleinteiligem Gewerbe und Kulturangeboten. Tote Viertel entstehen dort, wo rein funktionale Monokulturen geplant werden oder wo der Bezirk Investoren so lange blockiert, bis Projekte wirtschaftlich unrentabel werden. Das kann und muss partnerschaftlich gelingen und kann nicht durch die Androhung von harten Auflagen gelingen. Dafür braucht es den politischen Willen, beide Seiten an einen Tisch zu bringen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen.

    Gerade für die vielen jungen Menschen, die dieses Jahr zum ersten Mal wählen, ist das RAW ein unersetzlicher Freiraum. Mit welchem verbindlichen Format werden Sie garantieren, dass die Stimme dieser jungen Generation nicht nur im Wahlkampf Beachtung findet, sondern als entscheidender Faktor in die anstehenden Bauentscheidungen einfließt?

    Die Stimme der jungen Generation fließt bereits über die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung im B-Plan-Verfahren (§ 3 BauGB) sowie die durchgeführten Dialogwerkstätten ein. Die FDP unterstützt diese transparenten, für alle Bürger offenen Formate. Wir lehnen es jedoch ab, partikuläre Schein-Gremien zu schaffen, die den ohnehin schon zehn Jahre andauernden Planungsprozess weiter bürokratisieren und verzögern. Junge Menschen brauchen insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum und legale Freiräume – beides entsteht nur durch schnelles Baurecht.

    Immobilienentwickler argumentieren oft, Soziokultur passe nach einer Sanierung finanziell nicht mehr ins Konzept. Wie sieht Ihr konkretes Konzept aus, um den Verbleib des Soziokulturellen Zentrums (SKL) zu Konditionen zu sichern, die durch ehrenamtliche und soziokulturelle Arbeit realistisch erwirtschaftet werden können?

    Das funktionierende Konzept liegt auf dem Tisch: Die Quersubventionierung durch den Investor. Da soziokulturelle Arbeit die realen Kosten oft nicht selbst erwirtschaften kann, muss die Entwicklung des Restgeländes (Wohnen und Gewerbe) die Kultur finanziell tragen. Zudem müssen bestehende nicht legale Nutzungen (wie beim Club Cassiopeia, wo ohne baurechtliche Genehmigung für Brandschutz und Statik Großveranstaltungen durchführt werden) über das B-Plan-Verfahren baulich saniert und formal legalisiert werden, um den Verbleib rechtssicher zu machen.

    Angenommen, Sie tragen nach der Wahl in Bezirk oder Land direkte Regierungsverantwortung: Was ist Ihre allererste, konkrete Amtshandlung innerhalb der ersten 100 Tage, um den Erhalt des SKL auf dem RAW-Gelände juristisch und politisch abzusichern?

    Der erste Schritt ist die unverzügliche Wiederaufnahme der Gespräche zwischen dem Bezirksamt, der Senatsverwaltung und der Vorhabenträgerin auf Basis der im März 2026 vereinbarten Kompromisslinien. Das Bezirksamt wird angewiesen, die seit acht Jahren verschleppte Benennung einer Generalmieterin (z.B. eine landeseigene gGmbH) final abzuschließen und die fehlerhafte Angemessenheitsprüfung rechtssicher zu korrigieren. Ziel der ersten 100 Tage ist die Wiederherstellung von Vertragstreue und Verlässlichkeit, um das Verfahren zügig zur Planreife zu führen.

  • VOLT: Wahlprüfsteine 2026: Abriss oder Erhalt des RAW-Geländes

    Das RAW-Gelände ist für Friedrichshain-Kreuzberg weit mehr als eine Entwicklungsfläche: Es ist ein gewachsener Kultur-, Jugend-, Kreativ- und Begegnungsort mit Bedeutung für den Kiez, für Berlin und für viele Menschen, die hier Freiräume erleben, gestalten und verteidigen. Volt Berlin steht für eine Stadtentwicklung, die neue Nutzungen ermöglicht, aber gewachsene Soziokultur nicht verdrängt. Unser Grundsatz lautet: Entwicklung ja, Verdrängung nein. Kultur ist für Volt Berlin demokratische Infrastruktur.   Deshalb wollen wir Kulturflächen, bezahlbare Nutzungen, Lärmschutz, Beteiligung und langfristige Bindungen im Bebauungsplanverfahren, in städtebaulichen Verträgen und in der politischen Steuerung verbindlich verankern. Das RAW darf kein austauschbares Büro- und Hotelquartier werden, sondern muss ein lebendiger, offener und sozial gemischter Ort bleiben.

    Volt steht dabei für ein Miteinander: nicht Clubs gegen Investoren, sondern eine gemeinsame Entwicklung des RAW als Kultur- und Innovationsareal, in dem Arbeiten am Tag und Kultur, Sport, Gastronomie und Nachtleben am Abend zusammengedacht werden. Diese Kulturentwicklung ist gemeinsame Aufgabe von Bezirk und Land und braucht funktionierende Verwaltung: Bezirk, Senat, Eigentümerseite, Kulturakteur*innen und Nachbarschaft müssen frühzeitig, transparent und verbindlich zusammenarbeiten.

    1. Der Investor des RAW-Geländes kommunizierte öffentlich ‚gute Partnerschaft‘, verschickte aber zeitgleich 14-Tage-Räumungsfristen an gewachsene Kulturorte. Wie werden Sie als politisch Verantwortliche konkret verhindern, dass Investoren den Fortbestand jahrzehntelang gewachsener Soziokultur durch kurzfristige Kündigungen als Druckmittel gefährden?

    Kurzfristige Kündigungen dürfen keine Fakten schaffen; während der Entwicklung braucht es einen verbindlichen Runden Tisch RAW und eine Standstill-Lösung.

    Wir wollen verhindern, dass kurzfristige Kündigungen gewachsene Kultur- und Jugendorte faktisch vor vollendete Tatsachen stellen. Der Bezirk kann private Mietverhältnisse nicht beliebig außer Kraft setzen, aber er kann politische und planungsrechtliche Bedingungen formulieren. Wir werden unsere Zustimmung in bezirklichen Beschlüssen und politischen Verhandlungen zu planungsrechtlichen Vorteilen, Nachverdichtung oder Nutzungsausweitungen daran knüpfen, dass Bestandsakteur*innen auf dem RAW-Gelände verbindlich abgesichert werden. Dazu gehören eine politisch eingeforderte Standstill- oder Räumungsverzichtsvereinbarung während laufender Planungs- und Vertragsverhandlungen, transparente Gespräche unter Beteiligung des Bezirks und verbindliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Gerade das Soziokulturelle Zentrum darf nicht durch Druck, Unsicherheit oder kurzfristige Fristen geschwächt werden. Planungssicherheit darf nicht nur für Investoren gelten, sondern auch für Kultur und Jugendarbeit.

    2. Das RAW-Gelände ist ein internationaler Anziehungspunkt und massiver Wirtschaftsfaktor für Berlins Tourismus. Mit welchen verbindlichen bau- und kulturpolitischen Instrumenten garantieren Sie, dass dieser organische Standortfaktor nicht durch austauschbare Büro- oder Hotel-Monokulturen verdrängt wird?

    Das RAW darf kein Büro- und Hotelquartier mit Kulturdekoration werden. Kulturflächen müssen im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag verbindlich gesichert werden.

    Wir werden uns dafür einsetzen, dass das RAW-Gelände im Bebauungsplan 2-25a als gemischt genutzter Kultur-, Kreativ- und Begegnungsort abgesichert wird. Dafür braucht es verbindliche Festsetzungen für Kultur- und Kreativnutzungen, insbesondere in Erdgeschossen, Bestandsgebäuden und an zentralen Wegeachsen. Zusätzlich sollen im städtebaulichen Vertrag Kulturquoten, Mindestbindungsdauern, transparente Vergabekriterien, Belegungsmanagement und bezahlbare Konditionen festgeschrieben werden. Büro- und Hotelnutzungen dürfen nicht zum dominierenden Standardmodell werden, das den Charakter des Areals verdrängt. Wir wollen Nutzungsmischung, öffentliche Zugänglichkeit, kleinteilige Gewerbe- und Kulturflächen sowie Freiräume mit Aufenthaltsqualität. Das RAW soll ein lebendiges Stück Stadt bleiben und nicht ein austauschbares Quartier werden, das nach Feierabend verödet.

    Zusätzlich braucht das RAW ein dauerhaftes Quartiers- und Kulturmanagement mit klaren Zuständigkeiten für Belegung, Außenräume, Sauberkeit, Konfliktmoderation und Kommunikation. Als Orientierung kann die NDSM-Werft in Amsterdam dienen: Dort wird kulturelle Entwicklung durch klare Governance, verlässliche Vereinbarungen und aktives Arealmanagement unterstützt.

    3. Auf dem Gelände leistet das SKL essenzielle Jugendarbeit, für die der Bezirk weder das Geld noch das Personal hat. Wo exakt in Friedrichshain-Kreuzberg werden Sie gleichwertige Ersatzflächen und Budgets bereitstellen, sollte der Investor diese Strukturen verdrängen? (Bitte benennen Sie konkrete Standorte).

    Das SKL muss bleiben, Ersatzflächen dürfen Verdrängung nicht normalisieren.

    Unser politisches Ziel ist nicht die Verlagerung des SKL, sondern der Erhalt am Standort. Eine gleichwertige Ersatzfläche für ein gewachsenes soziokulturelles Zentrum lässt sich nicht seriös benennen, ohne konkrete Verfügbarkeit, Kosten, Nutzbarkeit und Zustimmung der Betroffenen geprüft zu haben. Ersatz darf nicht zur Normalisierung von Verdrängung werden. Deshalb setzen wir zuerst auf Bestandssicherung: langfristige Nutzungsverträge, bezahlbare Mieten, Investitionsschutz und verbindliche Verankerung im städtebaulichen Vertrag. Sollte dennoch eine temporäre Ausweichfläche nötig werden, muss diese in enger Abstimmung mit dem SKL, dem Bezirk und den Nutzer*innen gesucht werden, räumlich nah, funktional gleichwertig, barrierearm erreichbar und aus Landes- oder Investorenmitteln finanziert sein. Ohne gleichwertige, finanzierte und langfristig gesicherte Alternative darf Verdrängung keine Planungsgrundlage sein. Der Runde Tisch RAW soll dabei frühzeitig klären, welche Flächenbedarfe das SKL hat und wie Betrieb, Bauphasen, Finanzierung und Rückkehrrechte verlässlich abgesichert werden können.

    4. Best-Practice-Beispiele in Hamburg (Gängeviertel) und München (Werksviertel Mitte) beweisen, dass sich Subkultur und Neubau durch ‚hybrides Bauen‘ (Überbau) hervorragend vereinen lassen. Mit welchen konkreten planungsrechtlichen Mitteln werden Sie den Investor dazu zwingen, solche zirkulären Konzepte auf dem RAW umzusetzen?

    Neubau und Subkultur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden und zusätzliche Entwicklungsspielräume müssen an Bestandserhalt und gemeinwohlorientierte Gegenleistungen geknüpft werden.

    Wir unterstützen hybride Baukonzepte, wenn sie Bestandserhalt, neue Nutzungen und kulturelle Freiräume intelligent verbinden. Planungsrechtlich kann der Bezirk im Bebauungsplan Nutzungsarten, Baukörper, Erdgeschossnutzungen, öffentliche Durchwegungen, Freiflächen und Lärmschutzprinzipien steuern. Ergänzend kann ein städtebaulicher Vertrag konkrete Verpflichtungen enthalten: Erhalt bestimmter Gebäude oder Gebäudeteile, Integration von Kulturflächen in Neubauten, Bauphasenplanung ohne Verdrängung, Mietkonditionen und Mindestlaufzeiten. Wir wollen, dass Überbauung, Umbau und zirkuläre Konzepte ernsthaft geprüft werden, bevor Abriss oder Verdrängung als angeblich alternativlos dargestellt werden. Unsere Zustimmung zu weiteren planungsrechtlichen Spielräumen soll an nachprüfbare gemeinwohlorientierte Gegenleistungen geknüpft werden. Der Investor soll nicht nur Flächen entwickeln, sondern Verantwortung für ein funktionierendes Kulturquartier übernehmen.

    Auch hier gilt: Die beste Lösung entsteht nicht gegeneinander, sondern im gemeinsamen Verfahren mit Bezirk, Senat, Eigentümerseite, SKL, RAW-Kultur und Nachbarschaft.

    5. Das aktuelle Gewerbemietrecht bietet soziokulturellen Orten in Deutschland faktisch keinen Kündigungsschutz und liefert sie der reinen Spekulation aus. Welche exakten rechtlichen Initiativen auf Landesebene oder über den Bundesrat werden Sie in der kommenden Legislaturperiode anstoßen, um dies zu ändern?

    Kulturentwicklung ist Aufgabe von Bezirk und Land. Gefährdete Kulturflächen brauchen Sicherungsinstrumente statt bloßer Appelle.

    Das Gewerbemietrecht schützt gemeinwohlorientierte Kulturorte bislang unzureichend. Viele Clubs, Werkstätten, Jugend- und Kulturorte sind deshalb abhängig von kurzfristigen Verträgen, steigenden Gewerbemieten und privaten Verwertungsinteressen ausgesetzt. Auf Landesebene setzen wir uns für ein Kulturflächen-Sicherungspaket ein: ein berlinweites Kulturflächenkataster, Beratungs- und Ankaufsinstrumente, Lärmschutzförderung, Unterstützung bei langfristigen Verträgen und stärkere Nutzung landeseigener Gesellschaften für gemeinwohlorientierte Flächensicherung. Über den Bundesrat sollte Berlin Initiativen unterstützen, die gemeinwohlorientierte Kultur- und Sozialnutzungen im Gewerbemietrecht besser schützen, etwa durch längere Mindestkündigungsfristen, mehr Transparenz bei Verwertungskündigungen und erleichterte Vorkaufs- oder Sicherungsmodelle. Auf Bezirksebene werden wir parallel alle bestehenden Instrumente nutzen: Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag, Kulturbeirat, Zwischennutzungsstandards und transparente Vergabekriterien. Soziokultur ist keine normale Gewerbenutzung, sondern erfüllt öffentliche Aufgaben und braucht deshalb verlässlichere rechtliche Sicherung.

    Für Volt ist deshalb wichtig, dass Bezirk und Senat bei gefährdeten Kulturorten abgestimmt handeln: mit klaren Zuständigkeiten, schnellen Verfahren und einer Verwaltung, die Kulturentwicklung aktiv ermöglicht.

    6. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens drohen die Interessen der aktuellen Nutzer unter die Räder von Renditeerwartungen zu geraten. Wie stellen Sie sicher, dass der Erhalt der aktuellen Akteure zu bezahlbaren Konditionen und aktueller Nutzung nicht nur eine Absichtserklärung bleibt, sondern rechtlich bindend in den städtebaulichen Verträgen mit dem Investor verankert wird?

    Was politisch versprochen wird, muss rechtlich überprüfbar werden: mit Flächen- und Nutzungsquoten für Kultur, langfristigen Bindungen und bezahlbaren Konditionen.

    Absichtserklärungen reichen nicht aus. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Erhalt der aktuellen Kultur- und Jugendakteurinnen rechtlich verbindlich im städtebaulichen Vertrag verankert wird. Dazu gehören konkrete Flächen- und Nutzungsquoten, Mindestlaufzeiten, gedeckelte oder sozialverträgliche Mieten, transparente Vergabekriterien, Vorrang für Bestandsakteur*innen und ein Belegungsmanagement, das nicht allein vom Eigentümer gesteuert wird. Zusätzlich braucht es einen Kulturbeirat mit Vertreter*innen aus RAW-Kultur, Bezirk, Nutzer*innen, Clubkultur, Jugend- und Nachbarschaftsarbeit, der die Einhaltung der Vereinbarungen begleitet. Wo möglich, sollten Dienstbarkeiten, Baulasten oder andere rechtliche Sicherungsinstrumente geprüft werden. Für uns ist klar: Kultur darf nicht nur als Imagefaktor in Broschüren auftauchen, sondern muss in Verträgen, Flächen und Budgets abgesichert werden.

    Diese Vorgaben sollten Grundlage des RAW-Sicherungspakets in den ersten 100 Tagen sein: Runder Tisch, städtebaulicher Vertrag, Quartiers- und Kulturmanagement sowie transparente Kontrolle.

    7. Berlin leidet stadtplanerisch unter visionslosem Investoren-Standardbeton, der nach Feierabend zu toten Vierteln führt. Welche harten stadtplanerischen Kriterien und Auflagen werden Sie anlegen, um sicherzustellen, dass auf dem RAW kein zweites ‚Europa City‘-Szenario entsteht?

    Wir wollen ein RAW-Gelände, das tagsüber und nachts lebendig, öffentlich zugänglich, sozial gemischt und kulturell geprägt bleibt. Dafür braucht es klare stadtplanerische Kriterien: kleinteilige Erdgeschosszonen, verbindliche Kultur- und Gemeinwohlflächen, öffentlich zugängliche Wege und Freiflächen, Schutz bestehender Kulturorte, keine Dominanz von Hotel- und Büronutzungen, lärmrobuste Grundrisse und eine Mischung aus Kultur, Bildung, Gastronomie, Jugendangeboten und Arbeiten.
    Wir wollen das Agent-of-Change-Prinzip lokal anwenden: Wer neue lärmempfindliche Nutzungen in die Nähe bestehender Kultur bringt, muss den notwendigen Schallschutz mittragen. Außerdem braucht das RAW ein professionelles Quartiersmanagement mit klaren Zuständigkeiten für Besucherlenkung, Sauberkeit, Konfliktmoderation, Freiflächen und Monitoring. Ein gutes RAW ist kein glattes Investorenquartier, sondern ein urbaner Ort mit Reibung und Vielfalt.

    Unser Leitbild ist ein Kultur- und Innovationsareal: Arbeiten am Tag, Kultur und Begegnung am Abend, Feiern in der Nacht, ohne die gewachsenen Orte zu verdrängen.

    8. Gerade für die vielen jungen Menschen, die dieses Jahr zum ersten Mal wählen, ist das RAW ein unersetzlicher Freiraum. Mit welchem verbindlichen Format werden Sie garantieren, dass die Stimme dieser jungen Generation nicht nur im Wahlkampf Beachtung findet, sondern als entscheidender Faktor in die anstehenden Bauentscheidungen einfließt?

    Junge Menschen müssen vor verbindlichen Bauentscheidungen beteiligt werden, nicht erst danach.

    Daher wollen wir die Beteiligung junger Menschen verbindlich im weiteren Verfahren verankern. Dafür schlagen wir ein Jugend- und Kulturforum RAW vor, das regelmäßig tagt und direkt in das Bebauungsplanverfahren sowie in die Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrags eingebunden wird. Vertreten sein sollten das SKL, junge Nutzer*innen des Geländes, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Auszubildende, Club- und Kulturakteur*innen sowie bezirkliche Jugendbeteiligungsstrukturen. Dieses Format darf kein symbolischer Anhörungstermin sein, sondern braucht echte Verfahrensqualität: frühzeitige Einsicht in Planungsvarianten, Stellungnahmemöglichkeiten, Rückmeldungspflichten der Verwaltung und öffentliche Dokumentation, welche Vorschläge übernommen oder begründet abgelehnt wurden. Gerade Erstwähler*innen erleben am RAW, ob Politik Freiräume ernst nimmt. Deshalb muss ihre Stimme vor Entscheidungen gehört werden, nicht erst danach.

    Das Jugend- und Kulturforum soll mit dem Runden Tisch RAW und dem späteren Kulturbeirat verzahnt werden, damit Beteiligung nicht folgenlos bleibt, sondern in Verträge, Flächenentscheidungen und Bauphasenplanung einfließt

    9. Immobilienentwickler argumentieren oft, Soziokultur passe nach einer Sanierung finanziell nicht mehr ins Konzept. Wie sieht Ihr konkretes Konzept aus, um den Verbleib des Soziokulturellen Zentrums (SKL) zu Konditionen zu sichern, die durch ehrenamtliche und soziokulturelle Arbeit realistisch erwirtschaftet werden können?

    Das SKL kann nur bleiben, wenn die Konditionen zur Realität soziokultureller Arbeit passen. Ehrenamtliche, Jugend- und Kulturarbeit können keine renditeorientierten Gewerbemieten erwirtschaften. Deshalb setzen wir uns für ein eigenes Sicherungsmodell für das SKL ein: langfristiger Vertrag, gedeckelte oder sozialverträgliche Miete, Nebenkosten-Transparenz, Förderfähigkeit von Umbauten sowie ein klares Nutzungsrecht während Bauphasen. Die Finanzierung muss aus mehreren Bausteinen bestehen: Verpflichtungen des Investors im städtebaulichen Vertrag, bezirkliche und landesseitige Kultur- und Jugendförderung sowie mögliche Drittmittel. Wichtig ist außerdem, dass das SKL nicht auf eine dekorative Restfläche reduziert wird, sondern funktionale Räume für Jugendarbeit, Veranstaltungen, Beratung, Werkstätten und selbstorganisierte Kultur erhält. So wird nicht nur ein Gebäude gesichert, sondern ein sozialer Anker im Kiez.

    10. Angenommen, Sie tragen nach der Wahl in Bezirk oder Land direkte Regierungsverantwortung: Was ist Ihre allererste, konkrete Amtshandlung innerhalb der ersten 100 Tage, um den Erhalt des SKL auf dem RAW-Gelände juristisch und politisch abzusichern?

    Unsere erste Amtshandlung wäre die Einbringung eines RAW-Sicherungspakets mit Rundem Tisch, städtebaulichem Vertrag, Quartiers- und Kulturmanagement sowie Transparenz über Verdrängungsrisiken.

    Dieses Paket soll vier Dinge sofort auf den Weg bringen:

    1. einen Runden Tisch RAW mit SKL, RAW-Kultur, Bezirk, Senat, Eigentümerseite, Clubcommission, Jugendvertretung und Nachbarschaft
    2.  die politische Festlegung, dass Kulturflächen, Bestandsakteur*innen, bezahlbare Konditionen und Mindestlaufzeiten im städtebaulichen Vertrag verbindlich abgesichert werden müssen
    3. volle Transparenz über Planungsstand, Gutachten, Kündigungen, Bauphasen und mögliche Verdrängungsrisiken.
    4. ein dauerhaftes Quartiers- und Kulturmanagement mit Kulturbeirat, das die spätere Umsetzung, Belegung, Konfliktmoderation und Kommunikation begleitet.

    Parallel würden wir eine rechtliche Prüfung beauftragen, welche Sicherungsinstrumente im Bebauungsplan, im städtebaulichen Vertrag und über ergänzende landespolitische Instrumente möglich sind. Auf Landesebene würden wir zusätzlich prüfen, welche Förder-, Ankauf- oder Flächensicherungsinstrumente für das SKL und vergleichbare Orte kurzfristig aktiviert werden können. Das Ziel wäre klar: Innerhalb der ersten 100 Tage muss aus politischer Sympathie rechtliche und planerische Verbindlichkeit werden.